Fiskalisierung

Das müssen Sie jetzt wissen. Und umgehend aktiv werden.

Seit 01.01.2020 ist die Kassensicherungsverordnung eine neue Gesetzeslage in Kraft, die Ihre Kassen betrifft. Das heisst, jedes Kassensystem muss folgende Vorgaben erfüllen:

Die Nichtbeanstandungsfrist endet derzeit am 30.09.2020.

Die Fiskalisierung dient dem Zweck, alle Transaktionen einer Kasse lückenlos zu erfassen und diese Daten manipulationsgeschützt zu archivieren.

Was ist eine TSE (technische Sicherheitseinrichtung)?

Die TSE besteht aus drei Teilen. Es handelt sich um eine einheitliche Schnittstelle, einen Speicher und eine Sicherheitskomponente. Die TSE erhält die Kassendaten und gewährleistet deren Absicherung. Schutz vor nachträglicher Manipulation und Löschung ist die wesentliche Aufgabe der TSE.

Was genau wird ab 01.01.2020 verlangt?

Kassensysteme, die seit dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden, müssen über eine zertifizierte TSE verfügen. Außerdem müssen alle beim Kassenbetreiber betriebenen Kassen dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Eine derartige Meldepflicht ist Teil des Gesetzes; sie ist derzeit ausgesetzt, bis eine digitale Meldemöglichkeit der Finanzverwaltung eingerichtet sein wird. Bis zur Verfügbarkeit eines solchen digitalen Meldeweges ist die Verpflichtung zur Meldung ausgesetzt.

Welche Informationen benötigt das Finanzamt?

Es werden folgende Informationen benötigt: Name des Steuerpflichtigen,​ Steuernummer des Steuerpflichtigen,​ Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung,​ Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,​ Menge der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme,​ Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,​ Zeitpunkt der Anschaffung des eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystems,​ Datum der Inbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems.​

Was muss zertifiziert werden?

Zertifiziert wird die TSE. Das Kassensystem kann eine Schnittstellenzertifizierung DSFinV-K (durch die Audicon GmbH) oder eine Softwarebescheinigung nach IDW PS880 (interev GmbH) für das Gesamtsystem erhalten.

Wer ist für die Zertifizierung zuständig?

Zuständig für die Zertifizierung sind die Hersteller (Cryptovision, Diebold Nixdorf, Epson, Fiskaly, Swissbit etc.) der technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE). Kassenbetreiber müssen sich nicht um die Zertifizierung bemühen.

Ist für jede Kasse eine einzelne TSE notwendig?

Nach aktuellem Informationsstand ist es möglich mehrere Kassenterminals über eine einzelne Kasse an eine zertifizierte TSE anzubinden (Verhältnis 1:1).

Wie lange ist die Zertifizierung gültig?

Das TSE-Zertifikat ist fünf Jahre gültig. Danach dürfen Zertifikate auf Antrag verlängert werden.

Wann muss eine TSE ausgetauscht werden?

Verschiedene Gründe erfordern den Tausch einer TSE: Die TSE kann man die maximal mögliche Anzahl von Signaturen erreicht haben. Je nach Speicherkapazität passen unterschiedlich viele Daten auf das Medium, obwohl die Datenmenge pro Signatur sehr gering gehalten werden kann. Eine TSE mit 6,5 GB Speicher, die an eine einzelne Kasse angeschlossen ist, besitzt ausreichend Speicher-Kapazität für mehrere Nutzungsjahre. Neben einem technischenDefekt des Gerätes kann der Ablauf des Zertifikates einer TSE Grund für einen erforderlichen Austausch sein.

Dürfen Kassendaten außerhalb der TSE gespeichert werden?

Kassendaten dürfen exportiert und außerhalb der technischen Sicherheitseinrichtung gespeichert werden, z.B. wenn deren Speicher voll ist. Ungeachtet eines Aufbewahrungsortes ist eine vorschriftsmäßige Datensicherung gemäß DSFinV-K (GoBD) zu gewährleisten.

Was ist DSFinV-K 2.0?

Die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) gibt vor, in welchem Format Export der Kassendaten zu gestalten ist. Durch diese Vereinheitlichung ist die Prüfung von Transaktionsdaten durch Prüfer der Finanzämter einfacher und systematischer möglich. Hierbei werden exakt vorgegebene Felder in mehreren .csv-Dateien nach genauen Sortierkriterien mit Daten beschrieben und exportiert.

Was bedeutet Belegausgabepflicht?

Seit dem 1. Januar 2020 ist die verpflichtende Ausgabe von Belegen bei elektronischen Aufzeichnungssysteme Pflicht. Sonach muss dem an einem Geschäftsvorfall Beteiligten ein Beleg erstellt und ausgehändigt werden. Dieser Beleg kann sowohl digital als auch in Papierform bereitgestellt werden.

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